Konsortialvertrag

Zusätzlich zur Finanzhilfevereinbarung müssen Partner eines Projektkonsortiums einen Konsortialvertrag abschließen, der das Verhältnis zwischen den Projektpartnern regelt.

Nahaufnahme einer Person, die prüfend ein Textdokument liest, einen Kugelschreiber für Notizen in der Hand.

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Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement) gilt für die Laufzeit des Forschungsprojekts, regelt das Verhältnis der Beneficiaries untereinander und bietet einen sicheren Rahmen für deren Zusammenarbeit.

Der Konsortialvertrag wird zwischen allen am Projekt beteiligten Projektpartnern (Beneficiaries) abgeschlossen. Das Konsortium kann entscheiden, ob auch Associated Partner in den Konsortialvertrag aufgenommen werden, verpflichtend ist dies allerdings nicht.

Für die MSC-Maßnahmen Doctoral Networks und Staff Exchanges hat die Arbeitsgruppe "Recht" des BAK eine Vorlage für ein Konsortialabkommen auf Grundlage des DESCA-Muster-Konsortialvertrags, Version AP 2.0, 2025, erstellt.

Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, können die Partner den Inhalt frei aushandeln. Allerdings darf keine Vorschrift gegen die Vorgaben der Finanzhilfevereinbarung oder gegen nationales Recht verstoßen.

Muster-Konsortialverträge: