Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement)

Die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) ist der Vertrag zwischen der Europäischen Kommission, beziehungsweise der European Research Executive Agency (REA), die das Projekt verwaltet, und den jeweiligen Projektpartnern (Beneficiaries).

Nahaufnahme einer Person, die prüfend ein Textdokument liest, einen Kugelschreiber für Notizen in der Hand.

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Die Finanzhilfevereinbarung besteht aus einer Kernvereinbarung, den allgemeinen rechtlichen und finanziellen Regelungen sowie Anhängen, wie die Projektbeschreibung (Antrag) und das veranschlagte Projektbudget.

Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, sobald sie von der jeweiligen Einrichtung sowie der Europäischen Kommission im Funding & Tenders Portal elektronisch unterzeichnet wurde. Falls nicht anders geregelt, ist der Projektstart der erste Tag des Monats, der auf das Inkrafttreten des Grant Agreements folgt.

Die Europäische Kommission stellt Muster zur Finanzhilfevereinbarung bereit: