Begutachtungsverfahren

Die Begutachtung erfolgt nach den Kriterien Exzellenz, Wirkung und Durchführung im Peer-Review-Verfahren.

Ein Kompass, der in der Mitte eine Kugel in EU-Blau mit EU-Sternenkreis zeigt, weist auf den Begriff „Excellence“.

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Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird dieser von mindestens drei verschiedenen Fachgutachterinnen und Fachgutachtern begutachtet. Um eine möglichst hohe Passgenauigkeit der Gutachterinnen und Gutachter zu Ihrem Antrag zu garantieren, ist es daher von besonderer Bedeutung, das richtige der acht wissenschaftlichen Begutachtungspanels bei Ihren Anträgen zu wählen. Darüber hinaus ist es wichtig, Ihr Forschungsvorhaben mit Hilfe der Deskriptoren (anzugeben im A-Teil des Antrags; die Deskriptoren finden Sie jeweils am Ende des gültigen Arbeitsprogramms) genauer zu spezifizieren. So können die am besten geeigneten Gutachterinnen und Gutachter für Ihr Projekt ausgewählt werden.

Die drei Fachgutachterinnen und Fachgutachter begutachten Ihren Antrag jeweils ohne Kenntnis der anderen Begutachtungen, erst im weiteren Verlauf des Verfahrens treten sie zur endgültigen Entscheidungsfindung in virtuellen Treffen unter Beteiligung der Chairs für die jeweiligen Panels untereinander in Kontakt.

Sollte Ihr Antrag Punktgleichheit mit anderen Anträgen aufweisen, so entscheidet zunächst die von Ihnen erzielte Punktzahl im Kapitel "Excellence". Sollte diese ebenfalls denselben Wert aufweisen, zählt danach die erzielte Punktzahl im Kapitel "Impact". Sollte dann im Vergleich zu den anderen Anträgen immer noch kein Unterschied vorliegen, vergleichen Sie bitte die nachgeordneten Kriterien bei ex-aequo-Entscheidungen im Arbeitsprogramm. Oftmals weisen mehrere Anträge dieselbe Punktzahl mit der exakt gleichen Punkteverteilung in den Unterkapiteln auf, je nach nachgeordneten Kriterien entscheidet sich dann, ob Ihr Antrag in der Rangliste einen oder mehrere Plätze weiter oben bzw. unten gelistet wird.

Werden Sie Fachgutachterin oder Fachgutachter in den MSC-Maßnahmen

Viele Antragstellerinnen und Antragsteller empfinden es als sehr hilfreich, selbst einmal in die Rolle als Gutachterin bzw. Gutachter in den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zu schlüpfen. Diese Möglichkeit steht Ihnen als hochqualifizierte Forschende offen. Nutzen Sie also die Möglichkeit, selbst Marie-Skłodowska-Curie-Anträge zu begutachten. Weitere Informationen zum generellen Begutachtungsverfahren in Horizont Europa finden Sie unter Gutachterinnen und Gutachter in Horizont Europa.