Staff Exchanges (SE)

Förderung des Wissenstransfers durch Personalaustausch.

Nahaufnahme eines Koffers, der von einem Mann gezogen wird.

Adobe Stock / methaphum

Ziel der Maßnahme

Staff Exchanges fördert gemeinsame Forschungsprogramme zwischen Einrichtungen aus dem akademischen und nicht-akademischen Sektor sowie zwischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas. Ziel ist es, Partnerschaften zu stärken und den Wissenstransfer zu fördern. Dies geschieht durch den Austausch von Forschenden und gegebenenfalls technischem und Managementpersonal. Das Programm soll dazu beitragen, kreative Ideen in innovative Projekte umzuwandeln und das involvierte Personal mit zusätzlichen Fähigkeiten auszustatten.

Teilnehmende Einrichtungen und Teilnahmevoraussetzung

Bewerben können sich Konsortien aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten, vorausgesetzt die Einrichtungen kommen aus unterschiedlichen Sektoren (akademischer und nicht-akademischer Sektor). Wenn die Konsortien nur einem Sektor angehören, müssen sich mindestens zwei Einrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat und mindestens eine Einrichtung aus einem Drittstaat beteiligen.

Darüber hinaus können weitere Einrichtungen, auch aus Drittstaaten, eingebunden werden. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten ist ein intersektoraler Personalaustausch wünschenswert, allerdings sind auch interdisziplinäre Austausche innerhalb Europas möglich (vgl. für die geforderte Interdisziplinarität das Arbeitsprogramm). Der Personalaustausch mit Drittstaaten kann dagegen stets im selben Sektor erfolgen oder sektorübergreifend sein. Es wird kein Personalaustausch zwischen Drittstaaten oder innerhalb desselben EU-Mitgliedstaates oder Assoziierten Staates gefördert.

Teilnehmendes Personal

Forschende aller Karrierestufen sowie Management- und technisches Personal, das eine aktive Beteiligung an oder eine Verbindung zu Forschungs- und/oder Innovationstätigkeiten bei der entsendenden Einrichtung für mindestens einen Monat (Vollzeitäquivalent) zum Zeitpunkt der Entsendung aufweisen, können für 1 bis 12 Monate entsandt werden und müssen anschließend eine Reintegration bei der entsendenden Einrichtung erfahren. Die Entsendung muss in Vollzeit absolviert werden. Die einzelnen Entsendungen können hierbei gesplittet werden, es ist also möglich, die gleiche Person zweimal für jeweils einen halben Monat zu entsenden.

Mobilitätsregel

Die Mobilitätsregel gilt bei Staff Exchanges nicht.

Laufzeit der Förderung

Die Förderdauer des Projekts umfasst maximal vier Jahre.

Finanzieller Rahmen

Die finanzielle Förderung erfolgt ausschließlich über Pauschalen und umfasst einen Zuschuss für Personalkosten sowie Zuwendungen für die Einrichtungen für Projektkosten sowie Management- und Gemeinkosten. Das Maximalbudget für Staff Exchanges liegt bei 360 Personenmonaten.

Bewerbungen

Anträge für Staff Exchanges werden von Konsortien eingereicht, wobei eine europäische Einrichtung als koordinierende Einrichtung fungiert.