Partnership Agreement

Partnerschaftsabkommen enthalten Regelungen zwischen Finanzhilfeempfängern (Beneficiaries) und assoziierten Partnern, um eine reibungslose Durchführung von Projektaufgaben sicherzustellen.

Nahaufnahme einer Person, die prüfend ein Textdokument liest, einen Kugelschreiber für Notizen in der Hand.

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Assoziierte Partner in einem Projekt unterzeichnen nicht die Finanzhilfevereinbarung und in der Regel auch nicht das Konsortialabkommen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, ein Partnership Agreement zwischen den Beneficiaries und den assoziierten Partnern (Associated Partners) abzuschließen, um vertraglich Regelungen zu Projektaufgaben und Finanzen zu vereinbaren.

Insbesondere für die Global Fellowships sollten vertragliche Vereinbarungen zu Finanzen und anderen Modalitäten mit dem assoziierten Partner im Drittstaat in einem Partnership Agreement festgehalten werden.

Die NKS MSC stellt ein Muster bereit: