Projektdurchführung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten bei der Durchführung von MSC-Projekten. 

Nahaufnahme einer Person, die prüfend ein Textdokument liest, einen Kugelschreiber für Notizen in der Hand.

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Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement)

Die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) ist der Vertrag zwischen der Europäischen Kommission, beziehungsweise der Research Executive Agency (REA), die das Projekt verwaltet, und dem jeweiligen Projektpartner (Beneficiary).

Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, sobald sie von der jeweiligen Einrichtung sowie der Europäischen Kommission im Funding & Tenders Portal elektronisch unterzeichnet wurde. Wenn nicht anders geregelt, ist der Projektstart der erste Tag des Monats, der auf das Inkrafttreten des Grant Agreements folgt.

Konsortialverträge

In den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen muss laut Finanzhilfevereinbarung für alle Forschungsprojekte, für die ein Konsortiums gebildet wird (Doctoral Networks und Staff Exchanges), ein Konsortialvertrag abgeschlossen werden.

Dieser Konsortialvertrag (Consortium Agreement) wird zwischen allen am Projekt beteiligten Projektpartnern (Beneficiaries) abgeschlossen. Das Konsortium kann entscheiden, ob auch Associated Partner in den Konsortialvertrag aufgenommen werden, verpflichtend ist dies allerdings nicht.

Der Konsortialvertrag gilt für die Laufzeit des Forschungsprojekts, regelt das Verhältnis der Beneficiaries untereinander und bietet einen sicheren Rahmen für deren Zusammenarbeit.

Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, können die Partner den Inhalt frei aushandeln. Allerdings darf keine Vorschrift gegen die Vorgaben der Finanzhilfevereinbarung oder gegen nationales Recht verstoßen.

Weitere Informationen

DESCA-Muster-Konsortialvertrag: Für Horizont Europa arbeitet die DESCA Core Group (Development of a Simplified Consortium Agreement Core Group) ein neues Muster aus, das auf den Internetseiten der DESCA zur Verfügung gestellt werden wird. 

Partnership Agreement

Es empfiehlt sich, ein Partnership Agreement zwischen den Beneficiaries und den assoziierten Partnern (Associated Partners) abzuschließen, die die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnet haben.

Besonders für die Global Fellowships sollten vertragliche Vereinbarungen zu Finanzen und anderen Modalitäten mit dem assoziierten Partner im Drittstaat in einem Partnership Agreement festgehalten werden.

Partnership Agreements für in Horizont 2020 geförderte MSC-Projekte sind unter "Musterarbeitsverträge" (Abschnitt zu Horizont 2020) zu finden.

Musterarbeitsverträge

Musterarbeitsverträge Horizont Europa

Die Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi), der Fraunhofer-Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, der Universität Duisburg-Essen, der Universität Freiburg und des Bundesarbeitskreises der EU-Referentinnen und Referenten an Hochschulen in Deutschland (BAK)  Musterarbeitsverträge für die Anstellung von Marie-Skłodowska-Curie-Fellows in den Doctoral Networks und Postdoctoral Fellowships in Deutschland erstellt.

Diese dienen als Muster, deren Verwendung auf eigene Verantwortung erfolgt und die Nutzerinnen und Nutzer nicht von der Prüfung entbindet, um eigene Interessen und Rechte zu schützen.

Deutsch

Englische Übersetzung

Für die deutschen Vorlagen der Musterarbeitsverträge ist ebenfalls eine englische Leseversion verfügbar.

Musterarbeitsverträge Horizont 2020

Für Horizont 2020 sind ebenfalls Musterarbeitsverträge verfügbar. Die Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen hat diese gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi), der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt sowie der Universität Duisburg-Essen, der Universität Bonn (EuroConsult Research & Education) und des Bundesarbeitskreises der EU-Referentinnen und Referenten an Hochschulen in Deutschland (BAK) erstellt.

Deutsch

Englische Übersetzung

Die Musterverträge sind als Hilfestellung bei der Erstellung individueller Verträge unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Kommission / REA gedacht. Ob eine Verwendung der Mustertexte - ganz oder ausschnittweise - möglich ist, muss von der jeweiligen Einrichtung selbst geprüft werden

Finanzierung

In den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen erfolgt die Finanzierung ausschließlich durch Pauschalen.

In den Doctoral Networks und den Postdoctoral Fellowships erhalten die Forschenden ein monatliches Grundgehalt, eine Mobilitätspauschale und gegebenenfalls eine Familienpauschale. Diese bilden das Gehalt des Forschenden und stellen in der Regel das Arbeitgeberbruttogehalt dar. Die Gasteinrichtungen erhalten zudem eine Pauschale für Forschung, Training und Netzwerken sowie einen Zuschuss für Verwaltungs- und indirekte Kosten.

In der Maßnahme Staff Exchanges umfasst die Finanzierung einen Zuschuss für Personalkosten sowie Zuwendungen für die Einrichtungen für Projektkosten sowie Management- und Gemeinkosten.

Für COFUND besteht die EU-Finanzierung aus einem festen Betrag, der die Lebenshaltungskosten der Forschenden abdeckt bzw. einen Teil zu diesen beiträgt. Diese Förderung kann kombiniert werden mit einer Finanzierung des Mobilitätsprogramms aus den EU-Strukturfonds oder anderen Drittmitteln, jedoch nicht mit weiteren Geldern aus Horizont Europa.

Für die Maßnahmen Doctoral Networks, Postdoctoral Fellowships, Staff Exchanges und COFUND steht außerdem eine Pauschale zur Verfügung, die zu den Personalkosten beiträgt, falls ein Forschender aufgrund von Krankheit, Elternzeit etc. länger abwesend ist.

Mit einer weiteren Pauschale trägt die Europäische Kommission außerdem zu zusätzlichen Kosten bei, die bei Forschungsaufenthalten von Personen mit Beeinträchtigen entstehen.

Bei der Maßnahme "MSCA and Citizens" erhalten ausgewählte Einrichtungen einen finanziellen Beitrag zu den mit der Veranstaltung und ihrer Vor- und Nachbereitung verbundenen Kosten.

Weitere Links und Informationen

Finanzleitfaden

Informationen zur Projektdurchführung auf dem Europa-Server der EU