Antragsverfahren

Das Antragsverfahren im Funding & Tenders Portal.

Detailaufnahme von Aktenmappen mit Reitern. Der zentrale Reiter trägt die Aufschrift „Procedures“.

Adobe Stock / tashatuvango

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn der Bewerbungsaufruf geöffnet ist. Die Bewerbungsaufrufe für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen basieren auf dem aktuellen Arbeitsprogramm und werden in der Regel jährlich ausgeschrieben.

Die Antragseinreichung erfolgt über das elektronische Einreichsystem der Europäischen Kommission.

Die Bewerbungsunterlagen für die jeweiligen Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden im Funding & Tenders Portal zur Verfügung gestellt.

Die A-Formulare mit allgemeinen Informationen zum Projekt, den Projektteilnehmenden, zum Budget, Ethik und Sicherheit sowie anderen Fragen sind elektronisch im System auszufüllen.

Teil B des Antrags, die Darstellung Ihres Forschungsvorhabens, erfolgt über ein Template, das im elektronischen Einreichsystem heruntergeladen werden kann. Die Struktur des Templates entspricht den Begutachtungskriterien Excellence, Impact und Implementation. Die Struktur mit den Kapiteln, Überschriften und Unterüberschriften sollten von den Antragstellenden unbedingt eingehalten werden.

Ein für die Antragstellung wichtiges Dokument ist der Guide for Applicants, der zur jedem Bewerbungsaufruf veröffentlicht wird. Der Leitfaden enthält nicht nur Informationen zu der jeweiligen ausgeschriebenen Maßnahme, sondern auch hilfreiche Hinweise für die Anforderungen der Antragstellung. 

Das Antragsverfahren im den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen ist einstufig, d. h. zur Bewerbungsfrist muss der Antrag vollständig eingereicht werden. Ebenso einstufig ist das folgende Begutachtungsverfahren.

Gutachterinnen und Gutachter bewerten die eingereichten Anträge im Peer-Review-Verfahren.

Eine Übersicht über die Ausschreibungen in den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen finden Sie auf unserer Seite Bewerbungsaufrufe.