Postdoctoral Fellowships (PF)

Individuelle Forschungsaufenthalte für Postdocs innerhalb und außerhalb Europas.

Zwei Männer und zwei Frauen in einer Arbeitsbesprechung blicken lächelnd in die Kamera.

Adobe Stock / Jacob Lund

Ziel der Maßnahme

Die Postdoctoral Fellowships fördern exzellente individuelle Forschungsprojekte von bereits promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas. Sie unterteilen sich in European Fellowships und Global Fellowships und haben zum Ziel, wissenschaftliche Karrieren durch internationale und gegebenenfalls intersektorale Mobilität zu unterstützen. Dies soll die Forschenden beim Erreichen oder Stärken einer unabhängigen Forschungsposition unterstützen.

Teilnehmende Forscherinnen und Forscher

Die Maßnahme steht nur Forschenden offen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Einreichungsfrist eines Bewerbungsaufrufs bereits promoviert worden sind. Eine Bewerbung steht nur Personen offen, deren Promotion nicht länger als acht Jahre zurückliegt; Ausfallzeiten werden hierbei berücksichtigt.

  • European Fellowships: Bewerben können sich Forschende jeder Nationalität, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Assoziierten Staat forschen möchten.
  • Global Fellowships: Antragsberechtigt sind Forschende mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats bzw. Assoziierten Staats oder Forschende, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen, mit einer maximalen Abwesenheit von zehn Monaten (davon maximal sechs aufeinanderfolgende Monate), in EU-Mitglieds- oder Assoziierten Staaten tätig waren. Sie müssen in einem Drittland forschen und danach in einer verpflichtenden 12-monatigen Rückkehrphase in einen EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat zurückkehren.

Teilnehmende Einrichtungen

Unterstützt werden Forschungsaufenthalte an einer akademischen oder nicht-akademischen Einrichtung, an der die Forschenden ein exzellentes Forschungsvorhaben ihrer Wahl durchführen.

  • European Fellowships: Die Einrichtung muss in einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat beheimatet sein.
  • Global Fellowships: Beteiligt sind an der Maßnahme eine Einrichtung in einem Drittstaat und eine Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat. Unterteilt ist der Aufenthalt in eine 1- bis 2-jährige Forschungsphase im Drittstaat und eine 1-jährige verpflichtende Rückkehrphase an die europäische Einrichtung. Die Einrichtung, an der die Rückkehrphase in Europa durchgeführt wird, kann in jedem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat beheimatet sein, inklusive des Heimatlands der Forscherin / des Forschers.

Mobilitätsregel

Die Forschenden dürfen in den letzten drei Jahren vor Bewerbungsschluss nicht länger als zwölf Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt und / oder ihre Haupttätigkeit (Arbeit, Studium) ausgeübt haben.

Für die Global Fellowships gilt die Mobilitätsregel nur für den Drittstaat, nicht jedoch für die verpflichtende Rückkehrphase in Europa.

Förderung

Die Förderdauer beträgt 12 bis 24 Monate für European Fellowships und 24 bis 36 Monate für Global Fellowships. Zusätzlich können noch bis zu sechs weitere Monate für einen Aufenthalt im nicht-akademischen Sektor in einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat bewilligt werden, wenn dieser Aufenthalt beantragt und begründet ist. Diese weiteren sechs Monate bilden eine Art Anschlussphase und finden nach den maximal 24 bzw. 36 Monaten statt.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Forschenden an andere Einrichtungen zu entsenden. Die Gesamtdauer der Entsendungen bei den European Fellowships beträgt maximal ein Drittel der Gesamtdauer des Fellowships (maximal 24 Monate).

Bei den Global Fellowships können die Entsendungen bis maximal ein Drittel der Dauer des Drittstaataufenthalts durchgeführt werden. Während der verpflichtenden Rückkehrphase nach Europa können keine Entsendungen an andere Einrichtungen durchgeführt werden.

Finanzieller Rahmen

Unterstützt werden die Forschenden durch ein monatliches Grundgehalt, eine Mobilitätspauschale und gegebenenfalls eine Familienpauschale. Die Gasteinrichtungen erhalten eine Forschungsmittelpauschale (über deren Verwendung entscheiden maßgeblich die Forschenden) sowie einen Zuschuss für Verwaltungs- und indirekte Kosten.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch die Gasteinrichtung und die individuell Forschenden. Der finale Antrag sollte durch die Gasteinrichtung eingereicht werden.

Wiedereinreichung

Projektanträge, die bei einer MSCA-Postdoctoral-Fellowship-Ausschreibung in Horizont Europa eingereicht und weniger als 70 % erhalten haben, dürfen bei der nächsten Ausschreibung nicht erneut eingereicht werden.