Industrial Doctorates (ID)

Doktorandenausbildung unter maßgeblicher Einbeziehung des nicht-akademischen Sektors.

Eine junge Frau, die ein Tablet in der Hand hält, steht neben einem komplexen technischen Gerät und überprüft dessen Einstellungen.

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Ziel der Industrial Doctorates ist die Einbindung des nicht-akademischen Sektors, und hier besonders die Einbindung von Unternehmen, in die Doktorandenausbildung.

An einem Industrial Doctorate müssen sich mindestens drei unterschiedliche Einrichtungen (Beneficiaries) aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten beteiligen, davon mindestes eine aus einem EU-Mitgliedstaat.

Eine akademische Einrichtung als Beneficiary, die den Doktorgrad vergeben kann, ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sollte kein Beneficiary über das Promotionsrecht verfügen, so muss eine Einrichtung mit Promotionsrecht als assoziierter Partner aufgenommen werden bzw. eine mit einem Beneficiary verbundene Einrichtung (oftmals durch Kooperationsvereinbarung zwischen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung bzw. einem Unternehmen und einer Universität) den Doktorgrad verleihen.

Die Doktorandinnen und Doktoranden, die zur Ausbildung im Industrial Doctorate rekrutiert werden, müssen

  • in ein Promotionsprogramm eingeschrieben sein,
  • gemeinsam von der akademischen und nicht-akademischen Einrichtung betreut werden,
  • mindestens 50 % ihrer Zeit im nicht-akademischen Sektor verbringen.

Budgetär richtet sich die Antragstellung nach der Anzahl der Personenmonate für die Rekrutierung der Doktorandinnen und Doktoranden. In einem Industrial Doctorate können maximal 540 Personenmonate beantragt werden. Nicht mehr als 40 % der Gesamtfördersumme darf in ein Land oder in eine einzelne Organisation fließen.

Die Evaluierung der Projektanträge erfolgt in acht wissenschaftlichen Panels. Bei der Antragstellung muss das übergeordnete Panel für die Begutachtung angegeben werden.

Wiedereinreichung

Projektanträge, die bei einer MSCA-Doctoral-Networks-Ausschreibung unter Horizont Europa eingereicht und weniger als 80 % erhalten haben, dürfen bei der nächsten Ausschreibung nicht erneut eingereicht werden.