Global Fellowships (GF)
Individuelle Forschungsaufenthalte für Postdocs an einer Einrichtung im Drittstaat mit anschließender Rückkehr nach Europa.
Individuelle Forschungsaufenthalte für Postdocs an einer Einrichtung im Drittstaat mit anschließender Rückkehr nach Europa.
Global Fellowships richten sich an Forschende, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Einreichungsfrist eines Bewerbungsaufrufs bereits promoviert worden sind. Eine Bewerbung steht nur Personen offen, deren Promotion nicht länger als acht Jahre zurückliegt; Ausfallzeiten werden hierbei berücksichtigt.
Gefördert werden 12- bis 24-monatige Forschungsaufenthalte außerhalb Europas sowie eine 12-monatige obligatorische Rückkehr in einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat. Zusätzlich können im Anschluss noch bis zu sechs weitere Monate für einen Aufenthalt im nicht-akademischen Sektor einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat bewilligt werden, wenn dieser Aufenthalt beantragt und begründet ist.
Antragsberechtigt sind Forschende mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder Assoziierten Staats oder Forschende, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen, mit einer maximalen Abwesenheit von zehn Monaten (davon maximal sechs aufeinanderfolgende Monate), in EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten tätig waren.
Die Forschenden bewerben sich mit zwei Gasteinrichtungen, einer Gasteinrichtung im Drittstaat sowie der europäischen Gasteinrichtung. Für den Forschungsaufenthalt im Drittstaat findet die Mobilitätsregel Anwendung: Die Forschenden dürfen im Verlauf der letzten drei Jahre nicht länger als zwölf Monate im Zielland ansässig und/oder tätig gewesen sein.
Vertragspartner der Europäischen Kommission / Research Executive Agency (REA) über die gesamte Laufzeit der Förderung ist die Gasteinrichtung im EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat.
Die Einreichung und Evaluierung erfolgt in acht wissenschaftlichen Panels, die von den Forschenden gemäß dem Fachgebiet gewählt werden.
Projektanträge, die bei einer MSCA-Postdoctoral-Fellowship-Ausschreibung in Horizont Europa eingereicht und weniger als 70 % erhalten haben, dürfen bei der nächsten Ausschreibung nicht erneut eingereicht werden.