Die Europäische Kommission hat Ende September einen Leitfaden für Gender Equality Plans (GEPs) veröffentlicht. Die Handreichung richtet sich an Organisationen, die für die Antragstellung in Horizont Europa einen GEP vorlegen müssen. Für öffentliche Einrichtungen, öffentliche wie auch private Forschungseinrichtungen und Hochschulen ist dies ab 2022 bindend; das Vorhandensein eines GEP gehört dann zu den Kriterien der Förderfähigkeit.
Der Leitfaden
- stellt die Komponenten des neuen Kriteriums vor,
- erklärt, was das in der Praxis bedeutet,
- stellt vor, welche Schritte andere Organisationen bereits unternommen haben und welche Ressourcen noch verfügbar sind. Dazu gehören zum Beispiel frühere geförderte einschlägige Projekte und deren Ergebnisse.
Das Dokument ist als PDF auf Englisch unter den Publikationen der Europäischen-Kommission verfügbar.