Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Mit dem Beschluss des Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum am 15. November 2023 legt die Bundesregierung die Leitlinien ihrer EU-Forschungs- und Innovationspolitik für den Zeitraum 2024 - 2027 fest.

Mit dem Beschluss des Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum am 15. November 2023 legt die Bundesregierung die Leitlinien ihrer EU-Forschungs- und Innovationspolitik für den Zeitraum 2024 - 2027 fest. Gemeinsam mit ihren europäischen Partnern möchte die Bundesregierung damit Europa zukunftsfähig machen. Innerhalb des Leitlinie 2 "Exzellente Forschung in Europa" (dabei insbesondere Handlungsfeld 4) sollen Hürden für die europäische Zusammenarbeit abgebaut werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Erleichterung der Mobilität von Forschenden im Europäischen Forschungsraum, der Stärkung von Mobilität und Vernetzung über Grenzen hinweg sowie darauf, gute Beschäftigungsbedingungen als Standortvorteil zu schaffen. Der Nationale Aktionsplan basiert auf einer umfassenden Konsultation mit Forschenden und weiteren Akteuren aus Forschung und Innovation von November 2022 bis Februar 2023.

Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum