Teilnahmefähigkeit einiger ungarischer Einrichtungen an Horizont Europa eingeschränkt

Aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist es nicht mehr möglich, Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit Einrichtungen zu schließen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen.

Seit dem 15. Dezember 2022 ist es aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr möglich, Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit Einrichtungen zu schließen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen beziehungsweise über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden. Eine Liste der 21 Hochschulen, die in Horizont Europa nun nicht mehr zuwendungsfähig sind, finden Sie auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.