Öffentlichkeitsarbeit in EU-finanzierten Projekten
Alle Zuwendungsempfänger von EU-Fördermitteln sind durch das Grant Agreement gesetzlich dazu verpflichtet, über ihr Projekt und die Ergebnisse zu kommunizieren.
Alle Zuwendungsempfänger von EU-Fördermitteln sind durch das Grant Agreement gesetzlich dazu verpflichtet, über ihr Projekt und die Ergebnisse zu kommunizieren.
Alle Zuwendungsempfänger von EU-Fördermitteln sind durch das Grant Agreement gesetzlich dazu verpflichtet, über ihr Projekt und die Ergebnisse zu kommunizieren. Sichtbarkeit ist entscheidend, um verschiedene Stakeholder zu erreichen, neue Kooperationen aufzubauen oder den Weg in den Markt zu finden. Die Europäische Kommission bietet verschiedene kostenlose Handreichungen an, um bei Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verbreitung und Verwertung zu unterstützen.
Factsheet zu Kommunikations-, Verbreitungs- und Verwertungsmaßnahmen