Für den aktuellen Doctoral-Networks-Bewerbungsaufruf, der am 16. November 2021 schließt, haben sich einige wichtige Neuerungen für die Beteiligung von Universitäten ergeben, an denen Doktorandinnen und Doktoranden promoviert werden.
In Horizont 2020 bestand die Möglichkeit, die Universitäten, mit denen bereits Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf die Promotionen bestehen, als "entity with a legal link" aufzunehmen. Von diesen Universitäten wurde kein Letter of Commitment verlangt, auch waren sie kein Teil des Konsortiums; die einzige Rolle bestand in der Verleihung des Doktorgrads, die an wenigen Stellen im Antrag erwähnt werden musste. Diese Möglichkeit besteht nun in Horizont Europa nicht mehr.
Auch Universitäten, mit denen Einrichtungen in einem MSC Doctoral Network nur zum Zweck der Promotion kooperieren, müssen als "Associated Partner linked to a beneficiary" in der List of Participants im Antrag genannt werden, ebenso muss eine Beschreibung der Tasks – in diesem Fall: awarding the doctoral degree – an den geforderten Stellen im Antrag erfolgen. Zudem werden die Universitäten in Dokument 2 des B-Teils in der Tabelle kurz beschrieben. Ebenso sind die Universitäten Teil des Supervisory Boards.
Universitäten, mit denen vorab keine Vereinbarung zur Verleihung der Promotion bestand, müssen weiterhin als Associated Partner Teil des Konsortiums sein. Hier haben sich keine Änderungen zu Horizont 2020 ergeben.