Wie in jedem Jahr bietet die NKS MSC an, Ihren Antrag für die Bewerbungsaufrufe 2025 in den Staff Exchanges, MSCA and Citizens sowie den Doctoral Networks Korrektur zu lesen, wenn dieser von einer deutschen Gasteinrichtung gestellt wird bzw. wenn die koordinierende Einrichtung in Deutschland beheimatet ist.
Anträge, die nicht von einer deutschen Gasteinrichtung gestellt bzw. koordiniert werden, können nicht von uns begutachtet werden. In diesen Fällen ist es daher ratsam, sich an die Nationale Kontaktstelle des jeweiligen Landes zu wenden. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir jeden Antrag nur einmal lesen und kommentieren.
Bei den Anträgen bitten wir um Vollständigkeit des B-Teils sowie um die Mitteilung des Akronyms. Wir wären Ihnen zudem dankbar, wenn die Anträge in Ihren Einrichtungen zuvor von Ihrem EU-Referat gescreent werden könnten.
Zur Optimierung der Antragsberatung tauschen wir uns mit der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) aus. Dies beinhaltet die gegenseitige Information über Akronym und gastgebende Institution der eingegangenen Antragsentwürfe, um Doppelkommentierungen zu vermeiden. Wir versichern, dass keine personenbezogenen Daten zwischen der KoWi und uns ausgetauscht werden.
Um ein fundiertes Feedback garantieren zu können, schicken Sie Ihren Antrag bitte bis zu den folgenden Fristen an nks-msc@dlr.de:
- Staff Exchanges: 17. September 2025, 17 Uhr
- MSCA and Citizens: 1. Oktober 2025, 17 Uhr
- Doctoral Networks: 4. November 2025, 17 Uhr
Später eingehende Anträge können wir nicht berücksichtigen.